Wenn die Staatsanwaltschaft bei Ihnen klingelt

Ermittlungen in Unternehmen und Einrichtungen haben Konjunktur und fast jede Unternehmung muss heutzutage damit rechnen, plötzlich einem Ermittlungsverfahren unterzogen zu werden – Durchsuchungen in der Einrichtung und den Geschäftsräumen sind keine Ausnahmeerscheinung. Da sich die Gesetzeslage in Deutschland ständig ändert, neue Richtlinien und Verordnungen zu beachten sind, ist es nicht einfach, hier den Überblick zu behalten. Schon ein anonymer Vorwurf reicht aus und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ob der Vorwurf berechtigt oder unberechtigt ist, spielt dabei keine Rolle.  Hinzu kommt die Verstärkung behördlicher Kontrollen, sowie die zunehmende Klage- und Anzeigebereitschaft.

Folgende Vorwürfe können für Vorstände und Geschäftsführer zu einem strafrechtlichen Verfahren führen:

  • Unbefugte Weitergabe von Personendaten (bspw. DSGVO)
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Veruntreuung oder Steuerhinterziehung
  • Missachtung arbeitsrechtlicher Vorschriften (bspw. DGUV-Vorschrift)
  • Personenschaden bei Baumaßnahmen auf der Baustelle des Bauherrn

 

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Es ist uns ein Anliegen, zu diesem wichtigen Thema zu sensibilisieren.
Unser Flyer gibt Ihnen hierzu entsprechende Handlungsempfehlungen.

 

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