Antrag Kfz-Tagesversicherung

Voraussetzung für den wirksamen Abschluss der Kfz-Tagesversicherung ist, dass die Fahrt unmittelbar von einer Tarifgruppe B berechtigten (die die Voraussetzungen nach AKB Anhang 5 Ziffer 2 erfüllen)

  • Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des deutschen öffentlichen Rechts bzw. Dienststelle einer solchen,
  • mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung (§§ 53, 54 Abgabenordnung) oder
  • gemeinnützig anerkannten Einrichtung (§ 52 Abgabenordnung), die im Hauptzweck der Gesundheitspflege und Fürsorge, der Jugend- und Altenpflege dient, oder die im Hauptzweck durch Förderung der Religion, der Erziehung,
    Volks- und Berufsbildung dem allgemein Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzt,

    beauftragt und versichert wird.

Solche Einrichtungen sind z.B.: Diözesen, diözesane Einrichtungen, Kirchenstiftungen, Kirchengemeinden, Pfarreien, BDKJ, DPSG, KJG, KLJB, Kolping, KDFB oder KAB.

Es muss sich dabei um Fahrzeuge handeln, die in Deutschland zugelassen sind.

Versicherungsschutz für Fahrten mit Lkw ins Ausland (z. B. Hilfstransporte) kann über dieses Online-Formular nicht beantragt werden.

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor?