Als Führungskraft macht man sich nicht nur Freunde ...

Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer und Vorstände

Als Geschäftsführer, Mitglied im Vorstand oder Aufsichtsrat tragen Sie eine große Verantwortung und stehen persönlich dafür gerade, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Auch bei unternehmerischen Entscheidungen lässt sich meist nur im Nachhinein feststellen, ob die getroffene Entscheidung richtig war oder finanzielle Nachteile für das Unternehmen gebracht hat. Und oftmals bestätigt sich: je mehr Verantwortung man hat und je mehr Entscheidungen zu treffen sind, desto größer ist die Gefahr, dass Fehler passieren.

Eine rechtliche Auseinandersetzung kann Sie als Unternehmensleiter finanziell hart treffen. Eine private Arbeitnehmer-Rechtsschutzversicherung bietet hierfür in der Regel keinen Versicherungsschutz.

Rechtliche Risiken für Geschäftsführer - Überblick

Unsere Lösung für Sie: der Top-Manager-Rechtsschutz über die ÖRAG-Rechtsschutzversicherung.

Der Top-Manager-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn

  • Ihnen als Geschäftsführer ein Angebot zur Aufhebung Ihres Anstellungsvertrages gemacht wird und Sie eine höhere Abfindung aushandeln möchten
  • Sie einen Schadenersatzanspruch, z. B. wegen mangelnder Kontrolle der Buchhaltung, abwehren müssen
  • Sie sich gegen den Vorwurf eines Steuervergehens oder sonstiger Wirtschafsstraftaten verteidigen müssen

Der Top-Manager-Rechtsschutz der ÖRAG umfasst folgende Bausteine:

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

Wer benötigt welchen Baustein?

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot

Nähere Informationen zum Top-Manager-Rechtsschutz können Sie auch dem beiliegendem Flyer entnehmen.

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Flyer "Top-Rechtsschutz für Manager und Entscheider"

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