CyberSchutz - Entlastungen für kleine Betriebe und Vereine

Die im September 2019 beschlossenen Anpassungen vieler Fachgesetze an die DSGVO soll unter anderem der Entlastung von kleinen Betrieben und Vereinen dienen aber auch den Verbraucher noch besser schützen.

So ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten künftig erst ab 20 Mitarbeitern zwingend notwendig, nicht wie bisher bereis ab 10 Mitarbeitern. Zu beachten ist, dass weiterhin alle Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzten auch für Betriebe ohne Datenschutzbeauftragten gelten. Nach wie vor ist der Betrieb/Verein verantwortlich für den Schutz seiner Kundendaten.

Und noch ein Hinweis: Die DSGVO befasst sich mit den Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch was ist mit allen anderen Datenmengen, z. B. aus Umfragen, Forschung, Entwicklung usw.?

Daten werden mehr und mehr zu einem Wirtschaftsgut. Immer häufiger werden Daten „verarbeitet“. Gesetzliche Regelungen, was bei der Nutzung nicht-personenbezogener Daten beachtet werden muss, stehen noch aus.

Umso wichtiger ist es, für alle Risiken rund um die Datenverarbeitung einen entsprechenden Schutz zu haben. Insbesondere dann, wenn der Eintritt und die Folgen einer Datensicherheitsverletzung nicht absehbar sind und die Existenz eines Unternehmens bedrohen können.

Wir empfehlen Ihnen eine besondere Absicherung: Die Cyber-Versicherung der Versicherungskammer Bayern übernimmt nicht nur die Kosten, die z. B. durch eine Datensicherheitsverletzugn oder einen Cyber-Angriff entstehen, sondern steht Ihnen zusätzlich mit vielen weiteren Serviceleistungen zur Seite.

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