Feuergefahr in Kirchen

Schwerer Brand- und Rußschaden in einer Kirche:

Vermutlich wurden Reste aus dem Weihrauchgefäß fehlerhaft entsorgt. Das daraus entstehende Feuer zerstörte den historischen Altar völlig. Durch die Hitzeentwicklung und den Rauch des Brandes wurde das Kirchenschiff stark verrußt und auch die Orgel zerstört.

Tipps und Tricks für Ministranten

Üblicherweise wird Weihrauchkohle in das Weihrauchfass gegeben und dann mit Feuerzeug oder Streichholz zum Glühen gebracht. Wichtig ist (z.B. für die Ministranten), die Kohlereste (Kohleglut) nach Gebrauch bald aus dem Weihrauchkessel zu nehmen, damit diese nicht zu sehr anbacken. Genau hier gründet die Brandgefahr, die verhindert werden muss. Niemals dürfen heiße oder noch glühende Kohlereste in Plastik- oder sonstige brennbare Behältnisse entsorgt werden. Nur ein Blecheimer mit Sand oder eine Metalltonne mit Deckel - und diese im Abstand zu brennbaren Gegenständen gestellt - ist dafür geeignet.

Nützliche Hinweise finden Sie beispielsweise unter "Tipps und Tricks für Ministranten" www.ministrantenportal.de/tipps-tricks-ministranten

 

Verordnung über die Verhütung von Bränden

Eine eindeutige Regelung für das richtige Verhalten mit noch glühenden oder heißen Brennstoffrückständen findet man in der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) in Bayern:

§ 5 Brennstoffrückstände

(1) Behälter, in denen Brennstoffrückstände aufbewahrt werden, müssen dicht verschlossen sein. In Behältern aus brennbaren Stoffen dürfen nur kalte Brennstoffrückstände aufbewahrt werden. Auf diesen Behältern muss deutlich lesbar darauf hingwiesen werden, dass heiße Brennstoffrückstände nicht eingefüllt werden dürfen.
(2) Im Freien müssen aus brennbaren Stoffen bestehende Behälter, in denen Brennstoffrückstände aufbewahrt werden, mindestens 2 m von anderen brennbaren Stoffen entfernt aufgestellt werden; soweit diese Behälter nicht aus brennbaren Stoffen bestehen, genügt abweichend von Halbsatz 1 ein Mindestabstand von 1 m.
In Gebäuden dürfen Behälter nur in Räumen aufgestellt werden, die die Anforderungen an Sammelräume im Sinn des Art. 43 der Bayerischen Bauordnung erfüllen.

Vorsicht ist geboten mit offenem Feuer und Licht - in Kirchengebäuden sind das überwiegend Kerzen.

  • Kerzen immer nur auf nichtbrennbaren, kippsicheren Kerzenständern entzünden
  • Ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen und Materialien (Altar, Deckchen etc.) dabei einhalten
  • Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen, sondern nach dem Gottesdienst löschen
  • Die Opferkerzen in einem genügend sicherem Abstand zu Brennbarem aufstellen
  • Bei Schließung der Kirche ablöschen

Zurück