Vermögensversicherung für Einrichtungen und Organe
Haftungsrisiken für die juristische Person und ihre Organe
Haftungsrisiko kann Existenz bedrohen
Managementfehler und daraus entstehende Schäden können jederzeit behauptet werden.
Wer dafür rechtlich einzustehen hat, haftet für den entstandenen Schaden mit seinem Privatvermögen.
Auch der Aufsichtsrat macht sich selbst ersatzpflichtig, wenn er seine Kontrollfunktion verletzt.
Existenz der juristischen Person
Ebenso muss die Existenz der Unternehmung vor wirtschaftlichen und finanziellen Folgen einer begangenen Pflichtverletzung geschützt werden.
Vielfältige Haftungsfallen
- nicht beachten von Satzungsvorgaben
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, die als unzulässig erkannt werden
- Fehler in der Unternehmensführung, z. B. mangelnde Kontrolle im Finanz- und Personalwesen
- Fehler in der Buchführung oder in ausgestellten Spendenquittungen
- nicht zweckgebundene Verwendung von öffentlichen Zuschüssen bzw. Spendengeldern
- Versäumen von Fristen
- Rückforderung falsch verwendeter Fördermittel
- Einkauf überteuerter Beratungsleistungen
- Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
- Compliance-Verstöße (z. B. Datenschutzverletzung)
- Sorgfaltspflichtverletzungen bei unternehmerischen Entscheidungen (z. B. ungenügende Vorbereitung und Dokumentation der Entscheidung)
- Fehler bei der Abwicklung von Löhnen und Gehältern
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