Versicherungsschutz rund um den Maibaum

Nicht nur zum 1. Mai, auch während des Jahres, trägt der Maibaum als Symbol bayerischen Brauchtums zur Verschönerung unserer Städte und Gemeinden bei. Soweit die Stadt oder Kommune in Wahrnehmung der örtlichen Tradition selbst einen Maibaum aufstellen lässt, genießt sie zusammen mit dem Weisungsberechtigten und den Helfern in aller Regel Versicherungsschutz über ihre Kommunale Haftpflichtversicherung.

Die Frage nach Haftung und Versicherungssschutz stellt sich für einen Verein aber dann, wenn er mit seinen Mitgliedern und Helfern den Maibaum in Eigenregie aufstellt und für den Unterhalt verantwortlich ist.

Klären Sie gemeinsam mit uns den Versicherungsbedarf, insbesondere für folgende Fragen:

  • Wie sind wir beim Transport des Baumes mit einem Traktor versichert?

  • Wie sind unsere Mitglieder und Helfer beim Aufstellen des Maibaums versichert?

  • Wie ist die Durchführung unseres Maibaumfestes mit Bewirtschaftungsbetrieb versichert?

  • Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es bezüglich der Haftung für einen Maibaum?

  • Wer ist verantwortlich für die gesamte Standzeit des Baumes?

  • Wie lange kann ein Maibaum stehen bleiben, bevor er wieder umgelegt werden muss?

Auskunft zu allen Fragen rund um das Thema Maibaum und den passenden Versicherungsschutz erhalten Sie von unseren Spezialisten. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Zurück